Es kann durchaus sinnvoll sein, wenn Sie wegen der langen Wartezeiten für einen Termin bei einem ärztlichen Psychologen zwischenzeitlich zur Überbrückung kommen.
In manchen Situationen reichen auch zwei oder drei Sitzungen, um sich besser zu fühlen.
Ich kann Ihnen zeitnah einen Termin anbieten.
Auf Wunsch komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Eine erfolgreiche therapeutische Zusammenarbeit beruht auf gegenseitigem Vertrauen und Verlässlichkeit. Ihre
Therapie-Termine habe ich fest für Sie reserviert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für Termine, die nicht bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ein Ausfall-Honorar in Höhe von 50,- € in Rechnung gestellt werden muss.
Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Es kann immer etwas dazwischen kommen, ich bitte Sie daher darum, Termine möglichst frühzeitig abzusagen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aus rechtlichen Gründen möchte ich Sie auf folgenden Umstand hinweisen: Alle Angaben auf dieser Website über mich und meine Arbeit dienen ausschließlich der Information. Ein Heilversprechen kann hieraus nicht abgeleitet werden. Auch die Besserung und / oder die Linderung eines Krankheitszustandes wird nicht versprochen oder zugesagt. Die Informationen auf meiner Website dienen auf keinen Fall zur Findung einer Eigendiagnose.
Die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht. Einige Krankenkassen bieten aber Zusatzversicherungen an, in denen diese Leistungen enthalten sind. Daher fordern Sie bitte vor Beginn der Therapie die Informationen Ihrer privaten Zusatzversicherung an. Dabei ist es wichtig, welche therapeutischen Verfahren finanziert werden und auch in welchem Umfang. Die Erstattung durch Zusatz- bzw. Privatversicherungen erfolgt immer unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen meinem Klienten und mir. Für meine Arbeit entstehende Behandlungskosten sind also unabhängig von einer eventuellen Erstattung zu begleichen.
Im Gegensatz zu der von Ihrer Krankenkasse finanzierten Therapie wird Ihre psychotherapeutische Behandlung nicht aktenkundig und Sie ersparen sich Wartezeiten durch das Antragsverfahren und eventuelle Unterbrechungen der Therapie hierdurch. Auch kann es bei späterem Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen.